Manchmal kann man über Entscheidungen der obersten Zivilrichter auch nur den Kopf schütteln. Ein Mindestmaß an Kenntnis, was Mediation ist und welche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Mediator vorliegen müssen, sollte man voraussetzen können. In einem Beschluss vom 11.07.2022 (Aktenzeichen NotZ(Brfg) 6/21) hat der Senat für Notarsachen entschieden, dass ein Notar nicht als “Notar & Mediator” auftreten darf. Die Begründung hierfür lässt schon aufhorchen. Die Entscheidenden bei dem Senat für Notarsachen waren nämlich der Auffassung, Mediation gehöre völlig selbstverständlich zur üblichen Tätigkeit eines Notars.
„Die Richter des Bundesgerichtshofes sollten eigentlich wissen, was Mediation ist“ weiterlesenKonzept für die Seite “mediation.saarland”
Bereits vor längerer Zeit hatte ich mich um die Domain “mediation.saarland” bemüht. Seitens der Domainvergabestelle wurde mir mitgeteilt, dass diese Domain für höhere Weihen vorgesehen sei. Vor mehr als einem Jahr habe ich mich dann an den damaligen Ministerpräsidenten Hans gewandt und ein Konzept für diese Domain unterbreitet:
Der Beratungsanwalt in der Mediation
§ 2 Abs. 6 des Mediationsgesetzes verpflichtet den Mediator dazu, dafür zu sorgen, dass die Medianden die Abschlussvereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Dies war bereits vor Erlass des Mediationsgesetzes einer der Grundsätze der Mediation, nämlich der Grundsatz der Informiertheit.
Schweigen ist Gold…
Gerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich. Dadurch soll eine Geheimjustiz verhindert werden. Anders bei der Mediation. Die Mediation ist grundsätzlich vertraulich. Dies ist in § 1 MediationsG so festgelegt. Dies ist auch gerechtfertigt, da das Mediationsverfahren freiwillig ist, d.h. jeder der Medianden kann die Mediation jederzeit ohne Nennung von Gründen beenden. Die Gefahr, die durch eine Obrigkeitsstaatliche Geheimjustiz droht, kann in der Mediation nicht entstehen. Niemand ist der Mediation zwangsweise unterworfen.
Ein Sparvorschlag für die Justizminister?
Die italienische Gesetzgebung ist den Schritt in Richtung Prozessvermeidung durch Mediation bisher am konsequentesten gegangen und hat offensichtlich Erfolg damit. In bestimmten Zivilsachen ist dort ein vorgeschaltetes Mediationserstgespräch obligatorisch. Wenn die Parteien wollen, können sie dann einfach aussteigen. Die große Mehrzahl der Parteien nebst Anwälte entscheidet sich allerdings für die Durchführung des vollen Mediationsverfahrens. Ca. 50 % der Fälle enden mit einer Vereinbarung. Die Belastung der Gerichte ist entsprechend erheblich zurückgegangen. Ich hatte bereits auf diesem Blog darüber berichtet (hier).
strukturierend Visualisieren – Teil 6: Praxis – Konflikterhellung
In den ersten 4 Artikeln dieser Serie habe ich strukturierend Visualisieren theoretisch dargestellt. Im 5. Artikel ging es darum, die Anwendung der Methode anhand eines Praxisbeispiels (Dr. Gips & Dr. Krücke) darzustellen. Im letzten Artikel ging es um die Einleitungsphase.
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Interessen und Rollen
Schon David Richard Precht hat auf einem Buchtitel gefragt: „Wer bin ich und wenn ja wieviele?“. Und Schulz von Thun hat das Modell des inneren Teams entworfen. Hintergrund ist, dass in der Tat oft widerstreitende Interessen in uns toben und uns letztlich daran hindern, uns selbst zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen.