Der Güterichter – ein Erfolgsmodell?

Im ersten Entwurf des Mediationsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung gab es noch drei Arten von Mediation. Das waren die außergerichtliche Mediation, die gerichtsnahe Mediation und die gerichtsinterne Mediation. Das wurde vom Rechtsausschuss des Bundestages dann gestrichen. Auf Initiative des Bundesrates wurde dann der Güterichter eingeführt, der auch Mediation machen kann. 

Ein Erfolgsmodell ist der Güterichter nun offenbar nicht geworden. Schaut man sich die Statistiken, die wohl nicht wirklich den realen Verhältnissen entsprechen, wurden bei den Amtsgerichten von insgesamt 1,1 Millionen Fällen (2016) gerade einmal 6.142 durch den Güterichter vollständig erledigt, 210 teilweise und 5.400 gingen ohne Vereinbarung zu Ende. Im Saarland waren es von 13.354 Verfahren gerade einmal 299 mit vollständiger Erledigung, 6 mit teilweiser und 195 ohne Erledigung beim Güterichter.

Woran liegt die geringe Inanspruchnahme? Professor Reinhard Greger hat eine rechtstatsächliche Untersuchung zur Implementierung des Güterichterverfahrens unternommen. Die Untersuchung ist hier zu finden.

Er stellt fest, dass die Verweisung an den Güterichter meist nicht von sachlichen Kriterien, sondern von den persönlichen Einstellungen der Richter geleitet ist. Ich denke, dass dies tatsächlich ein Manko ist, dass bis heute den Richtern keine Kriterien an die Hand gegeben werden. Ich hatte hier bereits einmal zu dem Thema geschrieben. Nur wer gute Kenntnisse über die Möglichkeiten eines Güterichterverfahrens hat (oder auch über ein außergerichtliches Mediationsverfahren), kann die Prozessparteien hiervon überzeugen. Daran fehlt es (selbst in vielen heutigen Juristenausbildungen).

Einen wichtigen Punkt aus meiner Sicht, erwähnt er nicht. Ich denke, dass viele Richter auch ungern zugeben, nicht selbst in der Lage zu sein, einen Rechtsstreit durch Vergleich zu erledigen. Um Hilfe zu bitten und dann noch bei einem Kollegen, fällt sicherlich schwer. 

Letztlich fehlt meiner Meinung nach auch der wirkliche Wille der Justizminister, die Mediation und das Güterichterverfahren voran zu bringen. Dies hat sich bereits in dem zögerlichen Voranbringen des Mediationsgesetzes und der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren gezeigt. Würden sich die Justizminister hier mehr engagieren, wäre Mediation und Güterichterverfahren wesentlich gebräuchlicher und die Minister würden Geld sparen.

Und zufrieden?

Gerade Rechtsanwälte stehen der Mediation eher reserviert gegenüber. Das gilt wohl auch dann, wenn sie selbst in ein Verfahren involviert sind. Als Mediator überlegt man bei der Lektüre von Entscheidungen immer, wie die Angelegenheit mit einer Mediation zu lösen gewesen wäre. Dieser Gedanke kam mir auch beim Lesen der Beschwerdeentscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts 6 UF 2/13 vom 07.03.2013.

Es ging hier um ein Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung. Das Ehepaar hatte im April 1993 geheiratet und im Dezember kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Die Ehefrau ist gelernte Pharmareferentin und war während der Ehe in der Kanzlei des Ehemanns tätig, zuletzt als Bürovorsteherin mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 800 €. Das Arbeitsverhältnis hat der Ehemann zum 31.07.2009 gekündigt.

Die Parteien haben sich zunächst innerhalb der Ehewohnung (einem Haus mit über 200 qm Wohnfläche) getrennt. Der Ehemann ist dann im August 2008 in eine angemietete Wohnung umgezogen. Der Sohn war zunächst bei der Ehefrau geblieben, aber im September 2009 zum Ehemann umgezogen.

Am 11.10.2007 hat die Ehefrau den Scheidungsantrag eingereicht. Sie haben dann die Folgesachen Hausratsteilung und Zugewinn anhängig gemacht. Das mit der Hausrtatsteilung haben sie dann aber offenbar doch einvernehmlich regeln können (jedenfalls wurde der Punkt in der mündlichen Verhandlung vom 21.06.2012 für erledigt erklärt).

Am 05.05.2011 hat der Ehemann die Folgesache Wohnungszuweisung anhängig gemacht. Dem ist die Ehefrau entgegengetreten und hat Zuweisung an sich beantragt. Das Familiengericht hat dann durch Beschluss vom 10.07.2012, der durch Beschluss vom 11.09.2012 berichtigt und ergänzt wurde, die Ehe der Parteien geschieden, den Versorgungsausgleich geregelt und dem Ehemann die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Ehefrau aufgegeben, die Ehewohnung binnen 6 Wochen zu räumen.  Hiergegen wendet sie sich mit der Beschwerde. 

Nun – wieder ein dreiviertel Jahr später hat das Oberlandesgericht den Beschluss dahingehend abgeändert, dass beide Anträge, sowohl der Antrag des Ehemannes als auch der Antrag der Ehefrau auf Zuweisung der Wohnung, zurückgewiesen werden. Der Senat begründet das im wesentlichen damit, dass keiner der Eheleute in stärkerem Maße auf die Wohnung angewiesen ist und dass auch sonstige Billigkeitsgründe nicht ersichtlich sind. In diesem Fall könne der Senat die Wohnung nicht einem der Ehepartner zuweisen. Sie müssen sich Zivilrechtlich auseinandersetzen. 

Super! Da streiten sie sie seit Jahren und dann das: Kein Ergebnis. Es geht also in die nächste Runde – Teilungsversteigerung.

Die Kosten der diversen Verfahren will ich gar nicht berechnen (Scheidung bei sicherlich nicht allzu niedrigen Einkommen – Hausratsteilungsverfahren – Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleichsverfahren war auch anhängig – Unterhaltsverfahren für Unterhalt der Ehefrau – Unterhaltsverfahren für Kindesunterhalt). Auch das ganze Porzellan, das da zerdeppert wurde – kaum zu glauben. Ist eine der Parteien mit dem Ergebnis zufrieden? Ich glaube kaum. Dieses Verfahren zeigt einmal mehr, dass es erwachsenen Menschen unwürdig ist, sich auf so einen Hick-Hack einzulassen. Auch wenn aus der Ehezeit oder der Trennung noch Verletzungen vorhanden sind, es ist immer besser, derartige Konflikte im Wege einer Mediation zu lösen. Viereinhalb Jahre Streit und Auseinandersetzung gehen an den Parteien nicht spurlos vorüber. 

Sicherlich wäre in diesem Konflikt eine Mediation nicht einfach gewesen. Wenn die Parteien aber zurückblicken, werden sie sicherlich merken, dass der juristische Weg nicht wirklich weiterhilft und alle unzufrieden und ein gutes Stück ärmer zurücklässt. Man muss den Beschluss einmal lesen um zu begreifen, dass in (fast) allen Trennungs- und Scheidungssachen eine Einigung mit Hilfe einer Mediatorin (oder eines Mediators) der bessere Weg ist. Leider nimmt der IQ mit steigender Konflikteskalation ab.

Die Kränkungsformel

Friedemann Schulz von Thun ist einer der meist zitierten Kommunikationswissenschaftler, zumindest im deutschsprachigen Raum. Von ihm stammen das bekannte Kommunikationsquadrat (Miteinander Reden 1), das innere Team (Miteinander Reden 3), die 8 Kommunikationsstile (Miteinander Reden 2) und das Werte- und Entwicklungsquadrat (Miteinander Reden 2). Wohl keine Mediationsausbildung, die ohne diese Erkenntnisse auskommt.

Von ihm stammt auch die Kränkungsformel (Miteinander Reden von A bis Z). Es geht allerdings bei dieser Formel nicht darum, einen wie auch immer gearteten Wert der Kränkung zu ermitteln. Sie dient eher dazu, dem Medianden den Zusammenhang zwischen den Faktoren deutlich zu machen. Die Kränkungsformel lautet wie folgt:

 

K ist das Ausmaß der Kränkung.
Ka ist das Kaliber der Kränkung
Et ist die Empfindlichkeitstiefe
N ist das Ausmaß der Öffentlichkeit
Ak ist die Abwehrkapazität

Das Kaliber der Kränkung spielt natürlich eine große Rolle. Es macht schon einen Unterschied, ob jemand zu mir sagt „Das hättest du besser machen können“ oder „Was hast Du Dir denn da zusammengeschustert?“. Bei der Empfindlichkeitstiefe kommt es darauf an, ob jemand hier meinen wunden Punkt erwischt oder ob das Thema für mich nicht wichtig ist. Es macht auch einen Unterschied, ob mir etwas unter vier Augen gesagt wird oder vor versammelter Mannschaft. Die Abwehrkapazität wird dadurch bestimmt, ob es mir gelingt, der Kränkung schlagfertig zu begegnen oder ob ich nichts erwidern kann.

Im Rahmen der Mediation kann ich mit dem Medianden dann klären, welcher Faktor die starke Kränkung hervorgerufen hat und auf welche Weise dies wieder aufgelöst werden kann.

Da fällt mir gerade die Auseinandersetzung zwischen Angela und Horst in den letzten Tagen ein. Äußerlich scheint Angela ja ungekränkt aus der Schlacht hervorzugehen. Das Ausmaß der Öffentlichkeit war ja sehr groß. Die Sätze, dass Horst mit der Frau einfach nicht könne und „Ich lasse mich nicht von einer Kanzlerin entlassen, die nur wegen mir Kanzlerin ist“ gingen durch die gesamte Presse. Das Kaliber der Kränkung ist auch nicht zu verachten. Angela hat zunächst darauf nicht reagiert, so dass auch die Abwehrkapazität gering war. Das einzige, was die Ungerührtheit von Angela erklärt, ist die fehlende Empfindlichkeitstiefe. Offenbar dringt das, was Horst von sich gibt, nicht allzu tief ein. Das sollte Horst zu denken geben. Offenbar nimmt Angela ihn nicht allzu ernst, sonst hätte sie verschnupft reagieren müssen.

Oder aber, sie klebt ein paar zusätzliche Rabattmärkchen in das Seehofer-Rabattheft ein. Irgendwann einmal löst sie dann das Rabattheft ein. Wir können gespannt sein.

Da hätte Horst besser mal unser Seminar besucht

Die ersten beiden Fortbildungen in Rahmen unserer Sommerakademie haben wir letzte Woche mit Erfolg durchgeführt, nämlich „Mediation sichtbar und verständlich machen durch Visualisieren“ und „Familienrechtliche Grundlagen für die Mediation“. Ich glaube, den Teilnehmer*innen hat es trotz hoher Temperaturen Spaß gemacht.

Am Mittwoch steht nun das nicht nur für Mediator*innen interessante Seminar „Verhandlungen vorbereiten und erfolgreich führen“ auf dem Plan. Das Seminar hätte Horst Seehofer besuchen müssen. Wenn er es am Mittwoch besucht (vielleicht hat er ja dann aufgrund eines Rücktritts Zeit dafür), könnte er erkennen, welche grundlegenden Verhandlungsfehler er begangen hat. Der erste Tipp ist immer der, Verhandlungen nicht in einer größeren Öffentlichkeit zu führen, sondern unter den Augen der Verhandlungsbeteiligten und sonst niemand. Der zweite Tipp ist der, dass Selbstbindungsstrategien nur dann für das Verhandlungsergebnis erfolgreich sind, wenn sie glaubhaft sind. Das ständige Zurückrudern hinter die selbst markierten roten Linien macht die eigene Verhandlungsposition nicht gerade glaubhafter. Der dritte Tipp ist, dass man darauf aufpassen muss, dass man den Verhandlungspartner nicht in eine Rolle zwingt, die es ihm nicht ermöglicht, sein Gesicht zu wahren. All dies hat Horst nicht gemacht. Im Gegenteil.

Seine Busenfreundin Angela Merkel (sicherlich nicht meine Freundin) hat es ihm bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene vorgeführt. Niemand hatte vermutet, dass ein Ergebnis zu erzielen wäre und zur Überraschung von Horst hat sie es dann doch hingekriegt, gerade weil sie vorher den Mund nicht zu voll genommen hat.

Wenn Sie wissen wollen, wie man Verhandlungen vorbereitet und erfolgreich führt, können Sie am Mittwoch (04.07.2018 von 9 Uhr bis 16 Uhr) unser Seminar besuchen. Es kostet Sie nur 140 € und es sind noch Plätze frei.

Das hätte man auch wesentlich preiswerter haben können!

Ich bin eigentlich ein Gegner davon, ständig die Kosten eines Mediationsverfahrens mit den Kosten eines Prozesses zu vergleichen und damit zu werben, dass Mediation das wesentlich billigere preiswertere Verfahren ist. Durch Zufall bin ich heute über eine Entscheidung des OLG Braunschweig (Aktenzeichen 1 UF 106/16) gestolpert, in dem es um die Streitwertfestsetzung in einem Familiengerichtsverfahren ging. In einem Verfahren vor dem AG Wolfenbüttel hatte der Antragsteller Nutzungsentschädigung und für die Finanzierungskosten einen Gesamtschuldnerausgleich für das ehemalige Familienheim verlangt. Dem hatte das Amtsgericht nur teilweise stattgegeben. Hiergegen richtete sich die Beschwerde des Antragstellers. Es wurde dann eine Mediation vor dem Güterichter durchgeführt und man einigte sich darauf, dass der Antragsteller das Familienheim nach Einholung eines Wertgutachtens übernimmt und eine Ausgleichszahlung leistet und bis zur Übernahme des Grundstücks einen Nutzungsentschädigung erhält. Nun hat das Oberlandesgericht den Wert des Verfahrens auf fast 14.000 € und den Vergleichswert auf fast 64.000 € festgesetzt.

Ein wenig Rechnen führt zu der Erkenntnis, dass das gesamte Verfahren einschließlich der vorgerichtlichen Anwaltsvergütung sich auf ca. 15.000 € für beide Ex-Ehepartner summiert. Nicht schlecht!

Als Mediator rechnet man dann ein wenig gegen. Was hätte die gesamte Chose gekostet, wenn die beiden Ex von den Rechtsanwälten direkt auf die Möglichkeit der Mediation verwiesen worden wären? Der Mediator hätte in dieser Sache, drei Mediationssitzungen von je 1,5 Stunden unterstellt, etwa 1.500 € gekostet. Die Anwälte hätten bei einer Stunde Mehraufwand gegenüber dem Mediator und einem Stundensatz von 350 € ca. 4.700 € gekostet. Also hätte die gesamte Mediation die Ex-Eheleute um lediglich 6.200 € ärmer gemacht.

Dass dann noch die Mediation wesentlich schneller abgeschlossen worden wäre, fällt angesichts der Kostenersparnis kaum noch ins Gewicht.

Aufklärung tut not!

Unter dem Titel „Wenn der Anwalt nicht aufklärt“ setzt sich Dr. Reiner Ponschab in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Die Mediation“ mit der Frage auseinander, ob Rechtsanwälte sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie ihre Mandanten nicht vor Klageerhebung auf die Möglichkeit außergerichtlicher Konfliktlösung verweisen. Eigentlich sollten diesen Artikel alle Anwälte lesen, da nach meinen Erfahrungen die meisten der Rechtsanwälte eine Aufklärung über die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktbeilegung vorsichtshalber unterlassen.

Zunächst klärt er die Frage, ob ein Anwalt überhaupt über die Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung hinweisen muss. Dies bejaht Dr. Ponschab im Hinblick auf die Anwaltspflichten. Außerdem verlangt ja bereits § 253 ZPO danach, dass der Mandant aufgeklärt ist.

Die zweite Frage ist, ob der Schaden kausal durch die Pflichtverletzung entstanden ist. Hier stellt der Autor darauf ab, dass zumindest dann, wenn der Mandant im ersten Termin vor Gericht einen Vergleich abgeschlossen hat, der Anscheinsbeweis greift.

Letzte Frage ist die nach dem entstandenen Schaden. Man wird kaum nachweisen können, dass der Mandant außergerichtlich einen besseren Vergleich abgeschlossen hätte. Aber zumindest bei den Kosten des Verfahrens ist ein Schaden möglich.

Deshalb der Rat von Dr. Ponschab, dass in die anwaltliche Beratung nicht allein die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens einbezogen werden sollten, sonder auch die außergerichtliche Konfliktlösung.

Die Mediation, Ausgabe Quartal III/2018 Seite 63

strukturierend Visualisieren – Teil 5: praktisch Einleitungsgespräch

In den letzten 4 Posts zu diesem Thema hatte ich das System des strukturierenden Visualisierens eher etwas theoretisch erklärt. Ab dieser Folge will ich das strukturierende Visualisieren praktisch an den 5 Phasen der Mediation deutlich machen.

Die erste Phase der Mediation ist das Einleitungsgespräch (wie üblich gibt es auch hier unterschiedliche Bezeichnungen wie etwa Arbeitsbündnis herstellen usw., die aber letztlich alle dasselbe meinen. In der Vorphase, in der der erste Kontakt zu den Medianden stattfindet,  sollte der Mediator so viel Vertrauen aufbauen, dass die Medianden zumindest das Einleitungsgespräch wahrnehmen. Erscheinen die Medianden nun zum Einleitungsgespräch, gilt es für den Mediator wiederum, Vertrauen sowohl in ihn als auch in das Verfahren herzustellen, dass die Medianden bereit sind, sich auf die Mediation einzulassen. Erster Schritt ist, dass der Mediator den Medianden das Mediationsverfahren so ausführlich wie möglich und auch nur so ausführlich wie nötig erklärt. Im Rahmen des strukturierenden Visualisierens nutze ich hierfür eine Infografik über die Mediation, anhand derer ich das Mediationsverfahren mit seinen Phasen, die Grundsätze der Mediation, die Rolle des Mediators und die Gesprächsregeln erkläre.

 

Infografik Mediation

Wenn die Medianden keine weitere Fragen mehr zur Mediation haben und sich mit Mediation als Konfliktlösungsverfahren und mit mir als Mediator einverstanden sind (ja man sollte beides fragen, es könnte ja auch sein, dass die Medianden Mediation gut finden, meine Person ihnen aber nicht passt). Nach der Unterzeichnung des Mediationsvertrages bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung (zum Unterschied zwischen beiden hier) ist diese Phase eigentlich abgeschlossen.

Allerdings muss der Mediator berücksichtigen, dass den Medianden in aller Regel ihr Konflikt unter den Nägeln brennt. Sie wollen ihn daher am liebsten sofort loswerden. Deshalb nehme ich – auch wenn die weiteren Phasen in gesonderten Sitzungen und Terminen stattfinden, zunächst die wichtigsten und Informationen bereits auf. Als erstes werden natürlich die Informationen zu den beteiligten Personen aufgenommen und einige weitere Informationen, ohne dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits zu tief in den Konflikt einsteige oder auf jeden Fall ohne dass ich Diskussionen über Lösungen zulasse. Die Medianden würden am liebsten – weil dies ihrem bisherigen Konflikt“lösungs“vorgehen entspricht – sofort über Lösungsmöglichkeiten diskutieren, wobei nur die jeweils eigene die richtige ist. Demnach könnte die Moderationswand nach dieser Phase etwa wie folgt aussehen (den zugrunde liegenden Beispielsfall  Gips und Krücke können sie herunterladen):

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

 

Tag der Mediation

Wussten Sie, dass heute der internationale Tag der Mediation ist? Nein? Na so was! Große Mediationsverbände aus der Schweiz, Österreich und Deutschland haben im Jahr 2013 den internationalen Tag der Mediation aus der Taufe gehoben, der nun immer am 18. Juni eines jeden Jahres begangen wird. In Deutschland sind die Bundes-Arbeitsgemeinschaft Familien-Mediation (BAFM), der Bundesverband Mediation (BM) und der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) an dem Tag der Mediation beteiligt. Ziel soll es sein, Mediation in der Bevölkerung bekannter zu machen. Deshalb sollen bundesweit Veranstaltungen zu und über Mediation stattfinden.

Schaut man aber einmal auf die Seite des Tages der Mediation nach, so ist die Anzahl der Regionalveranstaltungen extrem übersichtlich. Wenn man Dr. Google befragt, findet sich noch die eine oder andere Veranstaltung. Vergleicht man allerdings die Anzahl der Veranstaltungen mit dem Anspruch dieser drei Verbände, die größten Mediationsverbände im Land zu sein, ist das Ergebnis aber mehr als traurig. Offensichtlich braucht man alle Energien, um sich selbst zu verwalten und darum zu kämpfen, dass nur die eigenen (jetzt nicht mehr zertifizierten sondern lizenzierten) Mediatoren zum Zuge kommen.

Es wäre schön, wenn die Mediationsverbände endlich wirklich einmal daran arbeiten würden (am besten gemeinsam), Mediation den Menschen des Landes nahe zu bringen anstatt Interessenpolitik zu betreiben. Ab wie immer, geht es in erster Linie um Macht – schade!

Mediation lohnt sich für Unternehmen

Zufällig bin ich über einen Artikel der Westfalenpost Meschede gestolpert, in dem über die Auszeichnung eines Unternehmens berichtet wird, das seit vier Jahren Mediation im Unternehmen konsequent einsetzt und damit beste Erfahrungen gemacht hat.

Das Unternehmen, eine Ingenieursgesellschaft, hatte Mediation erstmals 2014 eine Mediatorin engagiert, da das Unternehmen durch einen schwelenden Konflikt zwischen zwei Führungskräften ausgebremst wurde. Diese Mediatorin hat den Konflikt so gut gelöst, dass das Unternehmen beschloss, Mediation allen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und Mediation auch präventiv zu nutzen. Der finanzielle Aufwand für den Einsatz der Mediatorin ist im Vergleich zum Nutzen sicherlich zu vernachlässigen.

Es ist eigentlich nicht verständlich, dass nicht noch mehr Unternehmen aller Größen Mediation zur Konfliktbearbeitung nutzen. Offenbar ist es nach wie vor wohl für viele Führungskräfte schwer, einzuräumen, dass es in ihrem Bereich Konflikte gibt. Dabei ist es völlig normal und ein Zeichen von Leben im Unternehmen, dass Konflikte auftreten. Schlecht ist nur, wenn sie nicht oder nicht richtig bearbeitet werden bzw. nicht erkannt werden. Hier sollte sich kein Unternehmen schämen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer sich mit der Höhe von Konfliktkosten beschäftigt hat, der weiß, dass die Kosten eines Mediators Peanuts im Verhältnis zu den Konfliktkosten sind.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

strukturierend Visualisieren – Teil 4: Klebezettel und Farben

Wie wir in den vorangegangenen Teilen der Einführung in das strukturierende Visualisieren in der Mediation (Teil 1, Teil 2, Teil 3) gesehen haben, visualisiert der Mediator die Äußerungen der Medianden in bestimmter Struktur und kennzeichnet sie mit Mediaglyphen. Hierzu verwende ich Post-it®-Haftnotizen. Man könnte auch Moderationskarten verwenden. Meiner Erfahrung nach sind sie aber zu groß, so dass dann letztlich der Platz auf der Moderationswand nicht ausreicht. Ich verwende daher am liebsten Haftnotizen in der Größe 127 mm auf 76 mm. Hier ist genügend Platz vorhanden, die Äußerungen der Medianden in Stichworten festzuhalten und auch für die passende Mediaglyphe ist noch Platz.

Zum Schreiben nutze ich einen etwas dickeren Stift, da mit Kugelschreiber Geschriebenes für die Medianden (und auch für den Mediator) bereits aus etwas größerer Entfernung nicht mehr zu entziffern ist. Flipchartmarker schreiben wiederum zu dick für die Haftnotizen.

In meinen Mediationsausbildungen wird bei Rollenspielen die Methode des strukturierenden Visualisierens angewandt. Die meisten Mediatoren wollen dann auch mit den verschiedenen Farben der Haftnotizen arbeiten, indem sie z.B. bei der Konflitkdarstellung die jeweiligen Wahrnehmungen nach Medianden auf unterschiedlich farbige Haftnotizen schreiben. Ich rate eher davon ab. Das System des strukturierenden Visualisierens soll möglichst wenig geistigen Aufwand der Mediatoren in Anspruch nehmen, da das Hauptaugenmerk auf der Kommunikation mit und zwischen den Medianden liegen soll. Hier ist es eher kontraproduktiv, wenn ich als Mediator dann noch jeweils überlegen muss, ob ich für den Medianden A die blauen oder gelben Haftnotizen nehmen muss.

Eine besondere Farbe der Haftnotiz nehme ich immer für die beteiligten Personen (Medianden und sonstige Konfliktbeteiligte). Das hat den Vorteil, dass sie mit einem Blick auf die Moderationswand erkannt werden können. Wer will, kann auch für jede neue Phase der Mediation eine besondere Farbe nehmen. Optimal ist das nicht. Denn oft werden bereits am Anfang Lösungsideen benannt, die der Mediator auch mit dem entsprechenden Symbol auf einer Haftnotiz festhält. Sie wird aber bereits jetzt (als reiner Merkposten) in den Bereich der Moderationstafel geklebt, die für die Phase der Konfliktlösung vorgesehen ist.

Die Moderationswand sollte nach Möglichkeit so nah beim Mediator stehen, dass er ohne ständig aufstehen zu müssen, die Haftnotizen anbringen kann. Wenn das aus räumlichen Gründen nicht geht, ist es besser, wenn der Mediator nicht für jede Haftnotiz einzeln zur Moderationswand geht. Er kann auch mehrere Haftnotizen anfertigen und sie dann anschließend auf die Moderationswand kleben. Allerdings muss der Mediator in diesem Fall aufpassen, dass der Zusammenhang gewahrt bleibt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.