Warum nur eine Stunde?

Bei Beginn einer Mediation erklärt der Mediator normalerweise den Ablauf einer Mediation. Einer der Punkte, die erläutert werden, ist, dass die Mediation in einzelnen Sitzungen durchgeführt wird, die in der Regel eine Stunde dauern. Gerade bei Konfliktparteien, die eine längere Anfahrt haben, wird dann oft der Wunsch geäußert, längere Sitzungen zu vereinbaren. Ich halte das nicht für sinnvoll (wenn es auch andere Mediatoren gibt, die dann Sitzungen von mehreren Stunden bis zu einem ganzen Tag durchführen).

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Das Mediationsgesetz ist in Kraft – und nun?

Seit etwas mehr als einem Monat ist das Mediationsgesetz in Kraft. Was nun dringend passieren müsste, ist, dass die Verordnung über die Aus- und Fortbildung zertifizierter Mediatoren gemäß § 6 MediationsG vom Justizministerium erlassen wird. Aber dafür existiert – so die Auskunft des Bundesjustizministeriums – derzeit noch nicht einmal ein Zeitplan.

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