Mediation im Unternehmen – was soll das denn?

Konflikte im Arbeitsumfeld sind normal. Jeder, der bereits einmal als Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig war, kann dies spontan bestätigen. Es gibt Untersuchungen, welche Kosten Unternehmen durch interne Konflikte entstehen. Die Wirtschaftskammer Wien (das entspricht in etwa unserer Industrie- und Handelskammer) kam in einer Studie auf einen Anteil von 19 % der Personalkosten, die durch Konflikte aufgefressen werden, oder auf 634 € pro Mitarbeiter.

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Stuttgart 21 – mit Mediation wäre das nicht passiert!?

Ich hatte hier bereits darauf hingewiesen, dass das Schlichtungsverfahren für Stuttgart 21 keine Mediation war. Genau das rächt sich jetzt. Ein Schlichterspruch führt eben zu nicht mehr Akzeptanz des Ergebnisses bei den Beteiligten als bei einem Urteil im Gerichtsverfahren. Das besondere an einer Mediation ist eben, dass die Beteiligten die Lösung des Konflikts selbst erarbeiten. In einem Gerichtsverfahren oder Schlichtungsverfahren gibt es eben ein von einem Dritten (Richter oder Schlichter) ersonnenes Ergebnis (Urteil oder Schlichtungsspruch). Da gibt es für die Beteiligten eben nur das “friss oder stirb” oder das Berufungsverfahren. Eine Mediation hat nur dann ein Ergebnis, wenn die Beteiligten einen Konsens (im Idealfall) oder einen Kompromiss (im schlechteren Fall) gefunden haben.

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Kosten sparen durch Mediation

Konflikte im Unternehmen kosten die Unternehmen viel Geld. Laut einer Untersuchung der Wirtschaftskammer Wien beträgt das Einsparungspotential durch positive Konfliktlösung mehr als 19 % der Kosten. Vor allem im Personalbereich (Reduzierung von Krankenstand und Fluktuation) können durch Einführung eines Konfliktmanagementsystems in Unternehmen Kosten eingespart werden. Hier liegt ein großes Potential. Fast 20 % der Kosten einzusparen, ohne Personal zu reduzieren ist eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen.

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Erste Lesung des Mediationsgesetzes

Am Donnerstag, dem 14.4.2011 hat im Bundestag die erste Lesung des Mediationsgesetzes stattgefunden. Eine gute Zusammenfassung finden Sie hier. Wie zu erwarten war, geb es zwei Hauptkritikpunkte. Einmal, dass im Gesetz nicht geregelt ist, welche Ausbildung ein Mediator haben muss bzw. es keine Mindeststandards für eine Ausbildung gibt. Der andere Kritikpunkt ist, dass es keine Mediationskostenbeihilfe gibt. Weiter wird diskutiert, ob hier nicht einseitig die gerichtsinterne Mediation gestärkt wird.

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